EUKeine Produkte aus Zwangsarbeit: Parlament beschließt Verbot

EU / Keine Produkte aus Zwangsarbeit: Parlament beschließt Verbot
Abgeordnete während der Abstimmung am Dienstag im Europaparlament in Straßburg Foto: AFP/Frederick Florin

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Die EU nimmt mit einem Verbot der Einfuhr von Produkten aus Zwangsarbeit mutmaßliche Menschenrechtsverletzungen in China ins Visier.

Das Europaparlament beschloss am Dienstag in Straßburg ein Gesetz, nach dem entsprechende Produkte an den EU-Grenzen aus dem Verkehr gezogen werden sollen. Das Verbot soll unter anderem Importe aus der chinesischen Provinz Xinjiang treffen, wo westliche Staaten die Ausbeutung der muslimischen Minderheit der Uiguren vermuten.

Die Behörden sollen demnach Untersuchungen einleiten, wenn sie in der Lieferkette eines Produktes Zwangsarbeit vermuten. Bei mutmaßlicher Zwangsarbeit innerhalb der EU sind die Behörden der Mitgliedstaaten zuständig, außerhalb der EU die Kommission in Brüssel. Bestätigt sich der Verdacht, sollen Waren an den EU-Grenzen beschlagnahmt werden und vom europäischen Markt zurückgezogen werden.

Verschärfte Regeln sollen für Regionen und Wirtschaftsbereiche gelten, in denen staatlich organisierte Zwangsarbeit vermutet wird. Fachleuten zufolge ist es in solchen Fällen häufig schwierig oder gar unmöglich, die Arbeitsbedingungen vor Ort zu untersuchen und Belege zu finden. Die Behörden sollen sich deshalb etwa auf allgemeinere wissenschaftliche Erkenntnisse stützen können. Dafür soll die EU-Kommission nun eine ausführliche Datenbank einrichten.

Darunter könnte etwa die chinesische Provinz Xinjiang fallen. Fachleute wie der China-Experte Adrian Zenz gehen davon aus, dass mehr als eine Million muslimische Uiguren in der Region unter dem Vorwand sogenannter „Armutsbekämpfungs-Maßnahmen“ zur Arbeit gezwungen und streng überwacht werden. Staatlich organisierte Zwangsarbeit wird außerdem etwa bei der Baumwollernte in Turkmenistan und in der Landwirtschaft in Usbekistan vermutet.

Beweislast umkehren

Mit dem Gesetz nutze „die Europäische Union ihre Marktmacht, um Zwangsarbeit weltweit zu bekämpfen“, begrüßte die Vorsitzende des Binnenmarktausschusses im Parlament, Anna Cavazzini, das Gesetz. „Das ist eine gute Nachricht für die Menschenrechte weltweit, aber auch für europäische Unternehmen, die aktuell unter Dumping-Importen aus Regionen mit Zwangsarbeit leiden.“

Sozialdemokraten, Grüne, Linke und Teile der Liberalen im Europaparlament hatten in den Verhandlungen gefordert, dass sich beim Verdacht auf staatlich organisierte Zwangsarbeit die Beweislast umkehrt. Damit hätten Unternehmen beweisen müssen, dass es in ihren Lieferketten keine Zwangsarbeit gibt. „Ohne die Beweislastumkehr ist das Gesetz wirkungslos“, hatte auch der China-Experte Zenz gewarnt. Unter den Mitgliedstaaten gab es dafür jedoch keine Mehrheit.

In den USA gilt bereits seit 2021 ein Gesetz zur Verhinderung der Zwangsarbeit der Uiguren. Hersteller müssen seitdem nachweisen, dass in ihren Produktionsketten keine uigurischen Zwangsarbeiter eingesetzt wurden. Befürworter des EU-Gesetzes warnten deshalb, ohne eine entsprechende europäische Regelung würden Produkte aus Xinjiang vermehrt in die EU importiert. (AFP)