KommentarBehörden stoßen bei Verfolgung sexueller Straftaten im Netz an ihre Grenzen

Kommentar / Behörden stoßen bei Verfolgung sexueller Straftaten im Netz an ihre Grenzen
Inhaftierte Straftäter können in Luxemburg nicht zur Therapie gezwungen werden. Nur bei Strafen auf Bewährung erhalten Täter die Auflage, sich professionelle Hilfe zu holen.  Foto: Editpress/Hervé Montaigu

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Der sexuelle Missbrauch von Kindern gehört zu den abscheulichsten Verbrechen, derer sich Menschen schuldig machen können. Sollten Nutzer im Alltag im Internet auf illegale Inhalte stoßen, helfen Initiativen wie Stopline von Bee Secure. Doch reicht das nicht aus.

Mit mehr als 3.000 Meldungen 2019 hat sich die Zahl der Mitteilungen innerhalb von zwei Jahren vervierfacht. Auch wenn die Mitarbeiter von Bee Secure bereits eine Vorauswahl treffen, so stoßen die Behörden inzwischen doch an ihre Grenzen. Knapp 2.300 Meldungen wurden letztes Jahr von der Onlineplattform als „illegal“ eingestuft und an die Polizei weitergereicht. Im Schnitt mehr als sechs Meldungen am Tag. Auch wenn nicht alle sexuellen Ursprungs sind – mitgeteilt werden auch rassistische oder extremistische Inhalte –, so bleiben immer noch genügend Fälle, denen die Strafverfolgungsbehörden nachgehen müssen.

Auf der anderen Seite steht die ernüchternde Zahl von 25 Verurteilungen im letzten Jahr. 25 Menschen, die aufgrund jener Inhalte verurteilt wurden, die sie ins Netz gestellt oder im Netz benutzt haben. Natürlich stellen sich nicht alle 2.300 Meldungen als illegal heraus. Auch sind den Behörden die Hände gebunden, wenn es sich um Inhalte aus dem Ausland handelt. Doch sagt allein der gesunde Menschenverstand, dass 13 Ermittler nicht ausreichen, um in die dunkelsten Ecken des Internets vorzudringen. Der zuständige Polizeiminister hat deswegen Aufstockung versprochen.

Am meisten aber verstört das Eingeständnis von Justizministerin Sam Tanson und Bildungsminister Claude Meisch, dass es in Luxemburg keine öffentlichen Therapie-Programme für sexuelle Straftäter gibt. Betroffene müssen sich an kommerzielle Therapeuten wenden. Die Ausrede, dass die Wirksamkeit solcher Angebote kaum geprüft werden kann, darf nicht gelten. In dieser Hinsicht besteht akuter Nachholbedarf. Das sind wir dem Nachwuchs schuldig.

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18. Februar 2020 - 16.02

Sie schaffen's ja nicht mal bei einem lokalen CIGR.

Lucien
18. Februar 2020 - 13.03

Sie sind auch schon hundert Jahre lang an anonymen Drohungen, Erpressungen und Lösegeldforderungen per Post oder Telefonzelle gescheitert. Niemand hat aber je gefordert alle Telefonzellen abzuschaffen oder dass man all Briefe nur mit Identitätskarte aufgeben kann wie heutzutage einige uralte Politiker das mit dem Internet tun.