Tierschutz 2.0 in Luxemburg

Tierschutz 2.0 in Luxemburg
(Patrick Pleul)

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Tiere haben Gefühle und empfinden Schmerz. Dieser Satz ist im neuen Tierschutzgesetz verankert.

Am Freitag, den 06. Mai, wurde vom Ministerium für Agrikultur, Weinbau und Konsumentenschutz ein neues Tierschutzgesetz vorgestellt. Das vorige stammt noch von 1983 und war nicht mehr mit der Realität von heute vereinbar.

Deswegen wurde es nicht nur reformiert, sondern völlig neu geschrieben. Die wichtigste Veränderung ist sicherlich die neue Definition eines Tieres: Ein Lebewesen, das kein Mensch ist, aber sowohl Sensibilität als auch Emotionen besitzt.

Hohe Strafen

Auch wurde im neuen Tierschutzgesetz eine positive Liste, von Tieren deren Haltung erlaubt ist, eingebaut. Zusätzlich zur Straffunktion kommen nun administrative Sanktionen hinzu.

Die maximal Strafe kann sich bei einem Gesetzesbruch auf 3 Jahre Gefängnis oder 200.000 Euro belaufen. Bei Wiederholungstätern kann die Strafe auch verdoppelt werden.

Weitere Informationen zum neuen Gesetz erhalten Sie in der Samstagsausgabe des Tageblatt.