Freie Bahn für grobe Beleidigungen im Internet

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Der Presse wurde seit jeher stark zugesetzt, wenn sie Texte verbreitete, sei es gesprochen oder geschrieben, bei denen sich Drittpersonen beleidigt, verleumdet oder beschimpft fühlten.

Romain Durlet

So kann man u.a. über den Weg einer „Citation directe“ den Kontrahenten vor den Kadi bringen, wo dann über eine mögliche Schuldfrage entschieden werden muss, oder man kann beispielsweise eine Zivilklage einreichen.

Verschiedene Skandal-Medien haben sich heute eingeschworen auf beleidigende und ehrabschneidende Publikationen – was Geld und Leser bringt – und werden denn auch zum Teil von ihren Opfern beschuldigt.

Doch erstens sind die verhängten Strafen und Entschädigungen so minimal, dass sie dem Leidtragenden keine Satisfaktion geben können und keine eigentliche Strafe für den Beschuldigten darstellen, und zweitens verfügt Artikel 450 des Strafgesetzbuches, dass diesbezügliche Vergehen nur auf Antrag desjenigen verfolgt werden, der sich verletzt glaubt.
In anderen Worten: Wer im Medienbereich von irgendeiner Person beschimpft oder beleidigt wird, muss schon selbst eine Klage einreichen, wenn er Genugtuung erwartet. Und doch könnte man meinen, dass bei flagranten Verstößen gegen das Gesetz doch gleich die Staatsanwaltschaft agieren müsste.

So gesehen am Beispiel Internet. Auf einzelnen Adressen kann man Interviews, Reden, Ansprachen, Äußerungen, Musik abrufen … und dann kommentieren. Diese Kommentare sind für jeden zugänglich, der die Adresse anklickt, und jeder darf – wie es scheint – egal welche Beleidigungen hier niederschreiben.

Gravierende Beispiele

Einige Beispiele: Auf einer dieser Adressen, die wohl zu den größten in ihrem Bereich zählt, liest man Injurien, die an Politiker, Institutionen, Anwälte usw. gerichtet sind. Die einzelnen Personen werden jeweils mit ihrem vollen Namen genannt und wie folgt dargestellt: „Décke Faschtert“, „Mëschtsak“, „Idiot“, „agebillten Arschlach“, „dee Kloon“, „déi Toperten“, „salope“, „bouffon“, „nazi“, „batard“ usw.

Muss man sich als Bürger solches bieten lassen? Muss man selbst eine Klage einreichen und hohe Anwalts- und Verfahrenskosten in Kauf nehmen, damit diesen Schmierfinken das Handwerk gelegt wird? Sollte sich nicht die Staatsanwaltschaft direkt einschalten, um diesem Humbug Einhalt zu gebieten?

Bedauerlicherweise leisten die traurigen Helden ihre Drecksarbeit nur unter einem dubiosen Pseudonym. Denn weiter reicht die Courage nicht! Einen Dialog möchten sie nicht, ansonsten sie ihren richtigen Namen im Internet preisgeben würden. Also dient die Kommentar-Rubrik fast ausschließlich als Dreckschleuder für Beschränkte.

Unsere Politiker sollten sich endlich dieses Problems annehmen und geeignete Maßnahmen ergreifen, die solche groben Beleidigungen direkt unter Strafe stellen. Das wäre sicherlich nützlicher, als Punkt und Komma bei unseren seriösen Medien und den Werbeträgern zu analysieren. Und noch etwas: Eine ernsthafte Selbstkontrolle von Betreibern solcher Internet-Adressen wäre gewiss lobenswert …