ADR fordert Änderung des Luxemburgerahlsystems

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Das aktuelle Wahlgesetz Luxemburgs sei im Prinzip verfassungswidrig, sagt die ADR. Die Stimmen der Wahlberechtigen hätten nicht das gleiche Gewicht haben, je nachdem in welchem Bezirk sie wählen

Claude Molinaro
 
Der Verteilungsschlüssel der Abgeordnetensitze sei ungerecht, argumentiert die ADR. Im Rahmen einer Pressekonferenz präsentierte die Partei ihre Vorstellungen, wie die Sitze gerechter verteilt werden könnten. Es sei beileibe keine neue Diskussion, die die ADR jetzt wieder anfachen wolle. Sie sei bereits in den achtziger Jahren geführt worden, erklärte Parteipräsident Roby Mehlen am Donnerstag vor der Presse.

Gerechter bedeute vor allem, dass den Stimmen aller Wahlberechtigten das gleiche Gewicht zukomme. Auf einen Kandidaten im Zentrum entfallen etwa 3.000 Wähler; im Norden sind es 4.428. Konkret bedeute dies, dass wenn 3.000 Wähler im Zentrum einem Kandidaten ihre Stimme geben, dieser ins Parlament kommt; ein Kandidat aus dem Norden schafft bei der gleichen Stimmenanzahl  den Sprung ins Abgeordnetenhaus jedoch nicht. Im Landesdurchschnitt kämen auf jeden Abgeordneten 3.722 Wähler. Wenn man die Anzahl der zu vergebenden Sitze in den Bezirken darauf berechne, dann würden im Zentrum 17, im Osten 8, im Norden 11 und im Süden 24 Sitze zu vergeben sein.
Das wiederum würde bedeuten, dass die Sitzverteilung im Parlament infolge der Wahlen von 2009 anders aussehen würde: Die Grünen würden demnach einen Sitz an die ADR verlieren.

Verfassungswidrig

Die aktuelle Aufteilung der Sitze ist der ADR zufolge verfassungswidrig. Da die Wählerstimmen je nach Bezirk nicht das gleiche Gewicht haben, verstoße das Wahlgesetz, das die Zahl der Mandate pro Bezirk festlegt, gegen Artikel 10bis der Verfassung, wonach alle Luxemburger gleich vor dem Gesetz sind.

Die ADR fordert eine Verteilung der Abgeordnetensitze, die auch das gesamtnationale Ergebnis einer Partei mit in Betracht zieht.
Stehen einer Partei auf Landesebene prozentual gesehen mehr Sitze zu, als ihr durch den Verteilungsschlüssel in den Bezirken zukommen, soll sie die entsprechende Differenz an Sitzen hinzubekommen, und zwar in dem Bezirk, wo ihr Resultat sie am ehesten zu einem zusätzlichen Abgeordneten berechtigt.

Kleinere Fraktionen

Viel zu hoch findet die ADR ebenfalls die Mindestzahl an Abgeordneten, die notwendig ist, um eine Fraktion zu bilden. Momentan liegt diese Untergrenze bei fünf Abgeordneten. Mit dem Verlust eines Mandates bei den vorigen Wahlen verlor die ADR den Fraktionsstatus.
In anderen Ländern sei die Mindeststärke für eine Fraktion viel kleiner. So brauche man in Belgien auch nur fünf Abgeordnete; im Parlament säßen jedoch 150. Die ADR fordert eine Herabsetzung dieses Minimums auf vier oder gar drei Abgeordnete.

Auch will die ADR die Redezeit der Parteien aufstocken, da jede Partei das Recht habe, ihre Ideen gleichermaßen zu vertreten. Die Redezeit der einzelnen Abgeordneten soll im Gegenzug herabgesetzt werden.