Die Pressestelle der Justiz betonte am Dienstagabend gegenüber dem Tageblatt, dass die Ermittlungen laufen würden. Nun müsse erst eine Voruntersuchung gemacht werden, ob es sich bei dem Zwischenfall um eine fahrlässige oder eine vorsätzliche Körperverletzung handele.
Das Gesetz sieht laut dem Rechtsanwalt Michel Foetz bei einer fahrlässigen Körperverletzung Haftstrafen von bis zu zwei Monaten und eine Geldstrafe von bis zu 5.000 Euro vor. „Handelt es sich aber um eine vorsätzliche Tat, können bis zu drei Jahre Haft und eine Geldstrafe von bis zu 10.000 Euro drohen“, so Me Foetz.
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