Ein Recht auf Information

Ein Recht auf Information
(Symbolbild/dpa-Archiv)

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Heute, am Welttag der Pressefreiheit, müssen wir Luxemburger uns glücklich schätzen, dass die freie Presse ein Eckpfeiler unseres demokratischen Landes ist.

Wir brauchen also nicht die Stimme für eine freie Presse zu erheben, sondern können uns lediglich mit unseren Kollegen aus den Ländern solidarisch zeigen, in denen die Pressefreiheit abgeschafft oder eingeschränkt worden ist.

Doch zu glauben, in unserem kleinen Luxemburg sei in Sachen Pressefreiheit alles in Butter, wäre ein Trugschluss. Allzu oft weigern sich Beamte staatlicher Verwaltungen, Informationen an die Journalisten weiterzugeben. „Wir dürfen nicht mit der Presse reden“ – ein Satz, den man fast täglich zu hören bekommt.

Als vor sechs Jahren der Presserat, die Journalistenvereinigungen und der zuständige Minister zusammensaßen, um das Gesetz „sur la liberté d’expression dans les médias“ auszuarbeiten, wurde dem Wunsch der Presse, in diesen Text auch das Informationszugangsrecht für Journalisten einfließen zu lassen, nicht entsprochen. Man werde ein diesbezügliches Gesetz nachreichen, vertröstete man die Journalisten.

Zwei Jahre später gab es als Reaktion auf die Aussagen des damaligen Präsidenten des Presserates, die Presse sei in puncto Informationszugangsrecht über den Tisch gezogen worden, lediglich einen erbosten Jean-Claude Juncker. Mehr nicht!

Bis heute nicht!