LuxemburgOGBL und LCGB fordern Gesetz zum Schutz der Plattform-Arbeiter

Luxemburg / OGBL und LCGB fordern Gesetz zum Schutz der Plattform-Arbeiter
Der Lieferdienst „Goosty“ wirbt auf seiner Webseite um Fahrer mit dem Slogan „Genieße die Freiheit, die Arbeit mit deinem Leben zu vereinbaren“. Zwei Luxemburger Gewerkschaften kritisieren diese Praxis der Scheinselbstständigkeit. Foto: Editpress/Hervé Montaigu

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Das EU-Gesetz zum Schutz von Plattform-Arbeitern ist am Widerstand einiger Länder gescheitert. Luxemburg verzichtete wegen des geplanten Vorhabens auf eine nationale Gesetzgebung. Der OGBL und der LCGB fordern nun die Regierung zum Handeln auf.

Die Gewerkschaften OGBL und LCGB fordern ein Gesetz für Plattform-Arbeiter in Luxemburg. Das geht aus einer gemeinsamen Pressemitteilung vom Dienstag hervor. Die Chamber solle über den Gesetzesvorschlag der Luxemburger Arbeitnehmerkammer (CSL) beraten und die sozialen Rechte und Arbeitsbedingungen der Arbeitnehmer schützen.

Estland, Griechenland, Deutschland und Frankreich blockierten am 16. Februar unter der belgischen Ratspräsidentschaft ein entsprechendes EU-Gesetz für mehr Rechte von Plattform-Arbeitern, meldete die Nachrichtenagentur AFP. Die nötige Mehrheit von 15 Mitgliedstaaten und 65 Prozent der EU-Bevölkerung sei dadurch nicht erreicht worden. Das Gesetz sollte dafür sorgen, dass Beschäftigte sogenannter Plattformfirmen wie Uber oder Deliveroo unter bestimmten Bedingungen als voll angestellt gelten.

Die Unterhändler von Europaparlament und Mitgliedstaaten hätten sich bereits im Dezember unter der spanischen Ratspräsidentschaft auf EU-weite Kriterien wie das Lohnniveau und festgelegte Regeln für Kleidung oder Arbeitszeiten geeinigt, schreibt AFP. Eine Gruppe von EU-Ländern – Frankreich, Italien, Irland, Finnland, Griechenland, Ungarn und Schweden – habe den Kompromiss kurz darauf jedoch gekippt. 

„Plattform-Arbeit ist eine Arbeitsform, bei der Organisationen oder Einzelpersonen über eine Online-Plattform mit anderen Organisationen oder Einzelpersonen in Kontakt treten, um gegen Bezahlung spezifische Probleme zu lösen oder um spezifische Dienstleistungen zu erbringen“, schreibt der Europäische Rat auf seiner Webseite. In der Europäischen Union arbeiten laut einer Studie 2022 mehr als 28 Millionen Menschen als Plattform-Arbeiter. Im Jahr 2025 dürfte diese Zahl auf 43 Millionen steigen. Während die überwiegende Mehrheit tatsächlich selbstständig sei, geht die EU-Kommission davon aus, dass 5,5 Millionen als Scheinselbstständige arbeiten.

„So viel oder so wenig wie sie wollen“

Wie viele in Luxemburg?

Wie viele Plattform-Arbeiter in Luxemburg arbeiten, sei schwer zu beziffern, sagt David Angel, Zentralsekretär des OGBL-Syndikats Handel. „Das ist eine komplizierte Frage, auf die niemand eine genaue Antwort hat“, sagt er. Bei der größten Plattform in Luxemburg, dem Essenslieferanten WeDely, seien 1.100 Personen angemeldet, von denen rund 400 regelmäßig liefern würden. Zusammen mit den kleineren Anbietern – so wie Goosty, dem zweitgrößten Anbieter in Luxemburg – dürfte man dem Gewerkschafter zufolge für Luxemburg auf gut und gerne 2.000 bis 2.500 Personen kommen, die für Plattformen arbeiten. „Dabei hat WeDely nicht einen einzigen Angestellten in Luxemburg“, sagt Angel, „das Backoffice wird im Ausland abgewickelt, alle haben Selbstständigen-Verträge.“

Auch in Luxemburg ist das Phänomen aufgetaucht. „Wedely“, „Takeaway.com“, „Foostix“, „Goosty“, „Fozoo“ und „Miammiam“ seien mittlerweile „ein fester Teil unserer täglichen Landschaft“, schreiben die Gewerkschaften. Auch „Wolt“, ein Lieferdienst für Lebensmittel und Waren, der in über 25 Ländern und 300 Städten tätig ist und über 7.000 Mitarbeiter hat, wolle „sehr bald“ in Luxemburg aktiv werden, meldete Paperjam am Montag. Laut Wolt genießen die Fahrer eine besondere „Flexibilität“, die den Job attraktiv mache. Sie könnten „so viel oder so wenig“ arbeiten, wie sie wollen. Diese Praxis gehe mit „Prekarisierung der Arbeit, Überwachung von Arbeitnehmern durch digitale Plattformen und Sozialdumping“ einher, schreiben die Gewerkschaften. 

Die CSL hatte bereits im Dezember 2020 einen Gesetzesvorschlag zum Schutz von Plattform-Arbeitern ausgearbeitet. Die Luxemburger Regierung habe aber den Vorschlag nicht an die Chamber weitergeleitet, heißt es in der Pressemitteilung. Der Grund dafür sei die EU-Richtlinie gewesen, die damals kurz vor der Verabschiedung stand, und auf die sich die Regierung stützen wollte.

Der EU-Abgeordnete Nicolas Schmit (LSAP) sagte bereits vor einem Jahr in einem Interview mit dem Tageblatt, dass mit einem nationalen Gesetz den Menschen schneller geholfen wäre, als wenn auf Europa gewartet werden würde.