Sozialer WohnungsbauOGBL begrüßt Politik-Ansätze, fordert aber größere Anstrengungen

Sozialer Wohnungsbau / OGBL begrüßt Politik-Ansätze, fordert aber größere Anstrengungen
Zum eigenen Heim zu kommen, ist in Luxemburg für viele ein unerreichbarer Traum Foto: Pixabay

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Die Corona-Krise droht den Wohnungsnotstand in Luxemburg zu verschärfen: Das ist die Befürchtung, aus der heraus sich der OGBL am Dienstag mit einer Mitteilung an die Öffentlichkeit wendet – beziehungsweise an die Politik.

In einer Mitteilung des OGBL vom Dienstagmittag wird darauf hingewiesen, dass schon vor Krisenbeginn fast 40 Prozent der Haushalte hierzulande sehr hohen Wohnkosten ausgesetzt gewesen seien. „Die aktuellen Lohn- und Einkommenseinbußen bei den Lohnabhängigen infolge der Kurzarbeit und der ansteigenden Arbeitslosigkeit sowie die prekäre Situation bei einem Teil der selbstständig Erwerbstätigen führen zu einer weiteren Zunahme des Anteils der Wohnkosten im Vergleich zum verfügbaren Einkommen“, befürchten die Verfasser der Mitteilung weiter. Und dass es die unteren Einkommensschichten am heftigsten treffen wird.

Der Gewerkschaftsbund erkennt an, der Wohnungsbauminister Henri Kox („déi gréng“) habe „die Erhöhung der Mietzulage, die Verdopplung der Teuerungszulage, das Einfrieren der Mietpreise und das Verbot von Räumungen erörtert“ (das Tageblatt berichtete). Man müsse aber unterstreichen, „dass, unabhängig von der Corona-Krise, die Erhöhung der Mietzulage aufgrund der galoppierenden Mietpreise ohnehin fällig war und dass die jetzt vorgenommene Anpassung nur zum Teil der Entwicklung der Mietpreise gerecht wird“.

Der OGBL fordere darum eine zusätzliche Aufbesserung der Miet- und der Teuerungszulage. Aus diesem Grund dürfe die jetzt vorgenommene Erhöhung dieser Zulage „unter keinen Umständen nach dem 31. Dezember wieder zurückgenommen werden“. Auch die Mietpreisbremse müsse über die Frist vom 31. Dezember hinaus gelten – „und zwar so lange, bis endlich eine neue gesetzliche Mietpreisbremse eingeführt ist, die wirkungsvoll die Mietpreisentwicklung eindämmt und in Einklang mit der Einkommensentwicklung der Bevölkerung, in erster Linie der unteren Einkommensschichten, steht“.

Höhere Steuern für „zigfache“ Besitzer

Die Quote an Sozialwohnungen, die derzeit unter 5 Prozent liegt, müsse an die Höhe des Armutsrisikos in Luxemburg angepasst werden – was einer Quote von 18 Prozent entspräche. Darum müsse beim Erwerb oder bei der Ausweisung entsprechenden Wohnraums deutlich Tempo gemacht werden.

Ausdrücklich begrüßt der OGBL politische Schritte wie die Schaffung eines Spezialfonds für den sozialen Wohnungsbau und die „sehr wichtige Absicht“ des öffentlichen Erwerbs an Grundstücken und Wohnraum. Allerdings reichten weder die Breite der angekündigten Bauvorhaben noch die für den Fonds vorgesehenen finanziellen Mittel auch nur ansatzweise aus, um dem Prädikat einer ambitionierten öffentlichen Investitionspolitik in diesem Bereich gerecht zu werden.

Deshalb schlägt der OGBL vor, den Umfang des Spezialfonds (derzeit 137 Millionen Euro) um mindestens das Zehnfache zu erhöhen. Das Geld dafür könne man über die Eindämmung der Preisexplosion im Wohnungswesen einnehmen – über den Hebel der Steuergesetzgebung, speziell die angekündigte Reform der Grundsteuer. Wer zigfacher Immobilien- und Grundbesitzer ist, dem solle „progressiv“ der Anreiz genommen werden, sich „noch weiter auf Kosten des Rests der Bevölkerung mit Grund- und Immobilienbesitz zu segnen“.

Gleichzeitig sollte dieser Personenkreis „seinen gebührenden finanziellen Beitrag leisten, um
die durch die Boden- und Immobilienspekulation verursachten sozialen Schäden zumindest teilweise
auszugleichen“.

Darüber hinaus fordert der OGBL die Reform der sogenannten „spezialisierten Investitionsfonds“
(FIS). Diese seien „erwiesenermaßen der höchste Ausdruck der Boden- und Immobilienspekulation in
Luxemburg und der Umverteilung und Konzentration im Interesse der Reichen“. Alle steuerlichen Vorteile der FIS in Bezug auf Immobilien und Grundstücke müssten sofort abgeschafft werden – und zwar ausnahmslos.

Und im Sinne einer Klimapolitik, die „neuen sozialen Frakturen und der Zunahme der sozialen
Ungleichheit“ gegenüber nicht blind sei, müssten die geplanten Erhöhungen der staatlichen Beihilfen für Sanierungen und Investitionen im Wohnbereich so gestaffelt werden, dass sie einkommensschwachen Haushalten besonders zugutekommen.