LuxemburgNach Vorwürfen zu Interessenskonflikten: „Déi Lénk“ fordert Abschaffung des Staatsrats in jetziger Form

Luxemburg / Nach Vorwürfen zu Interessenskonflikten: „Déi Lénk“ fordert Abschaffung des Staatsrats in jetziger Form
„Déi Lénk“ fordert in einer Pressemitteilung vom Donnerstag die Abschaffung des Luxemburger Staatsrats in seiner derzeitigen Aufstellung Foto: Editpress-Archiv/Julien Garroy

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Luxemburgs Linkspartei schreibt in einer Pressemitteilung vom Donnerstag: „Dieser Staatsrat gehört abgeschafft!“ Damit gemeint ist die konsultative Institution in ihrer derzeitigen Aufstellung – Hintergrund sind Vorwürfe zu Interessenskonflikten der Mitglieder.

Die Forderung einer Partei, die die Abschaffung eines Organs im politischen System in seiner aktuellen Form erwirken soll, ist nicht alltäglich – in Luxemburg ist das jedoch am Donnerstag geschehen. „Déi Lénk“ kritisiert in einer Pressemitteilung die derzeitige Aufstellung des Staatsrats und fordert, dessen Mitglieder künftig anders auswählen zu lassen. Momentan handele es sich um „eine intransparente und undemokratische Institution“, so die Partei.

Doch woher kommt diese Forderung? „Déi Lénk“ bezieht sich in ihrem Schreiben auf die jüngsten Recherchen des Magazins Reporter.lu. Darin geht es um „offensichtliche Interessenskonflikte“ mehrerer Mitglieder des Organs aufgrund deren Funktionen abseits ihrer Staatsrat-Mitgliedschaft. Ein Beispiel: Laut dem Magazin sendete das Staatsrat-Mitglied Lucien Lux ein Gutachten zur Reform der Krankenhausplanung an den Unternehmer Flavio Becca – am Tag der Abstimmung noch vor der Deadline und mit einem privaten Mailaccount. Seit 2014 sei Lucien Lux Inhaber der Gesellschaft „Minga Sàrl“. Dessen einziger Kunde: Flavio Becca. Das bestätigt Lucien Lux laut dem Bericht auf Nachfrage. 2022 habe Lucien Lux sich über seine Firma 289.000 Euro an Dividenden ausgezahlt, schreibt Reporter.lu

Mitglieder sollen Chamber vorgeschlagen werden

„Déi Lénk“ habe bereits im Januar 2023 einen Antrag in der Chamber eingebracht, der fordert, dass die Interessensgrundlagen der Mitglieder öffentlich gemacht werden sollten, erklärt der Linken-Politiker Marc Baum am Donnerstagabend gegenüber dem Tageblatt. „Diese Resolution wurde an die Präsidentenkonferenz verwiesen, wo sie in einer Schublade verstaubt“, heißt es in der Pressemitteilung der Partei. „Kein Wunder, denn CSV, DP, LSAP, „déi gréng“ und ADR haben kein Interesse an solch einer Reform, weil sie selbst Mitglieder in den Staatsrat schicken.“

Die Kernaussage der Partei lautet daher am Donnerstag: „Déi Lénk wollen einen anderen Staatsrat.“ Dieser solle ein beratendes Organ für das Parlament sein und dessen Mitglieder sollen auch allein von diesem nominiert werden. „Die gesellschaftliche Repräsentativität des Gremiums soll gestärkt werden, indem zivilgesellschaftliche Institutionen und Organisationen der Chamber die Mitglieder vorschlagen.“ Solch eine Zusammensetzung könne laut „déi Lénk“ den „schädlichen Einfluss“ auf den Gesetzgebungsprozess künftig abschwächen.

„Der Staatsrat hat bereits seit seiner Gründung ein Legitimationsproblem“, erklärt Marc Baum im Tageblatt-Gespräch. „Déi Lénk“ habe daher immer dafür plädiert, dass der Staatsrat ein konsultatives Organ des Parlaments und nicht der Regierung sein sollte, erklärt der Politiker. Die Partei werde weiterhin in der Angelegenheit „am Ball bleiben“ und bereite derzeit ein Dossier zu dem Thema vor. Außerdem sei eine Pressekonferenz Anfang nächster Woche zu dem Thema geplant, für die man derzeit noch Belege und konkrete Beispiele von Auswirkungen auf Gesetze zusammentrage.

Wer darf in den Staatsrat?

„Die Aufgabe des Staatsrats besteht darin, zu allen Gesetzentwürfen, Gesetzesvorlagen und Verordnungsentwürfen eine Stellungnahme abzugeben, sowie zu allen anderen Fragen, mit denen er vom Großherzog oder von Gesetzes wegen betraut wurde, Stellung zu nehmen. Der Staatsrat setzt sich aus 21 Räten zusammen, von denen mindestens elf einen Hochschulabschluss in Jura erworben haben müssen. Die Räte werden vom Großherzog ernannt. Um zum Mitglied des Staatsrats ernannt zu werden, muss man Luxemburger sein, über seine bürgerlichen und politischen Rechte verfügen, im Großherzogtum wohnhaft sein und das dreißigste Lebensjahr vollendet haben. Die Staatsräte werden für eine Amtszeit von zwölf Jahren ernannt. Bei der Ernennung des Kandidaten wird der Verteilung der politischen Parteien in der Abgeordnetenkammer sowie einer ausgewogenen Vertretung von Frauen und Männern Rechnung getragen.“ (Quelle: gouvernement.luZusätzlich kann der Erbgroßherzog Mitglied des Staatsrates sein – dann steigt die Mitgliederanzahl auf 22.

Luca Bekius
29. August 2023 - 18.46

Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus. Herr Lux und seine Parteifreunde wissen wie gehandhabt wird. Aber der Krug geht solange zum Brunnen bis er bricht.

Jemp
25. August 2023 - 9.13

Hei elei, de Lux fällt nees onangenehm op!