DüdelingenGemeinderat stimmt gegen Schließung der ADEM-Filiale

Düdelingen / Gemeinderat stimmt gegen Schließung der ADEM-Filiale
Am Freitag sprach sich der Gemeinderat gegen die geplante Schließung der ADEM-Filiale in Düdelingen aus Foto: Editpress/Alain Rischard

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Mit breiter Mehrheit nahm der Düdelinger Gemeinderat am Freitag eine Motion der LSAP-Fraktion an, in der sich gegen eine geplante Schließung der lokalen ADEM-Filiale ausgesprochen wird. Mit Ausnahme der CSV unterstützten alle Parteien im Gemeinderat die Motion.

Der Schöffenrat hatte bereits am 23. April in einem Brief an Arbeitsminister Georges Mischo seine Bedenken bezüglich einer geplanten Schließung der Düdelinger ADEM-Filiale ausgedrückt, die Bedeutung dieser regionalen Agentur unterstrichen und den Minister gebeten, eine Entscheidung bezüglich einer Schließung zu überdenken.

Wie aus dem Brief des Schöffenrats hervorgeht, war die Gemeinde gebeten worden, der ADEM bei der Suche nach neuen Räumlichkeiten zu helfen, da die aktuellen zu klein geworden seien. Die Gemeinde habe auch einige diesbezügliche Vorschläge gemacht, sagte Bürgermeister Dan Biancalana (LSAP) am Freitag. Doch es habe darauf keine Reaktion von staatlicher Seite gegeben, außer der Information, dass daran gedacht werde, die Filiale zu schließen.

Düdelingen sei mit 22.000 Einwohnern die viertgrößte Gemeinde des Landes; darüber hinaus sei die lokale ADEM-Filiale auch für die Gemeinden Bettemburg, Frisingen und Roeser zuständig, unterstreicht der Schöffenrat in seinem Brief. Seit 13 Jahren bestehe das Büro schon in Düdelingen und sei auch auf Initiative des damaligen Arbeitsministers eröffnet worden. Die Zusammenarbeit mit den kommunalen Diensten wird als hervorragend beschrieben. Darüber hinaus beherberge Düdelingen Gemeindedienste mit regionalen Aufgaben, und außerdem erwähne auch das Koalitionsabkommen der Regierung die Dezentralisierung einiger Dienste als Priorität. Eine Schließung des Düdelinger ADEM-Büros, oder auch nur die Verlegung in eine andere Gemeinde, stünde im Widerspruch zu der von der Regierung propagierten Politik.

Am Freitag stellte die LSAP-Fraktion im Gemeinderat eine entsprechende Motion vor, in der sie sich mit den gleichen Argumenten gegen eine Schließung aussprach. Die Motion wurde, mit Ausnahme der CSV-Fraktion, von allen Parteien unterstützt. Warum denn der Schöffenrat nicht weiter beim Ministerium insistiert und neue Pläne vorgeschlagen habe, wollte Claude Martini (CSV) wissen. Man habe ja Vorschläge unterbreitet, aber es sei im Grunde nicht die Aufgabe der Gemeinde, Räumlichkeiten für eine staatliche Agentur zu suchen, entgegnete der Bürgermeister.

Neues Spielplatz-Reglement

Der Gemeinderat nahm am Freitag auch ein neues Reglement für die öffentlichen Spiel- und Erholungsplätze, (worunter auch die Schulhöfe fallen) an. Bestand das alte Reglement aus dem Jahre 2007 gerade mal aus neun Artikeln, sind es im neuen zwanzig, ein Umstand, der von der CSV kritisiert wurde („Zu viele Verbote“).

Im Gegensatz zu dem vorigen Reglement wurden vor allem die Öffnungszeiten der erwähnten Plätze geändert. Im Frühjahr und Sommer sind sie nun von 8.30 bis 22.00 Uhr (bis jetzt von 7.30 bis 22.00) geöffnet, im Herbst und Winter von 8.30 bis 19.00 Uhr (bis jetzt von 8.00 bis 20.00 Uhr). Spielplätze sind jetzt auch ausdrücklich Kindern unter zwölf Jahren vorbehalten, mit Ausnahme derer in der rue du Château Fort, der rue Dicks, Wolkeschdall und der rue Antoine Zinnen. Dort sind Kinder bis höchsten sechs Jahre zugelassen; sie können allerdings von Erwachsenen begleitet sein.

Kritisiert wurde von Seiten der CSV die Neuerung, dass Schulhöfe und Sportplätze nun an Sonn- und Feiertagen zwischen 12.00 und 14.00 nicht mehr zugänglich sind. Michèle Kayser-Wengler (CSV) stellte des Weiteren die Frage, wie die neuen Verordnungen überwacht würden.

Ein Umstand, der von mehreren Seiten im Gemeinderat kritisiert wurde, ist die Respektlosigkeit von etlichen Hundebesitzern, die ihre Lieblinge – trotz Verbot – auf Spielplätzen ihr Geschäft verrichten lassen. Dies wurde nun im Reglement berücksichtigt: Zuwiderhandlungen können bis zu 250 Euro Strafe kosten.