Luxemburg-StadtEs bleibt der Wunsch nach Klarheit: Chamber debattiert Petition zum Bettelverbot

Luxemburg-Stadt / Es bleibt der Wunsch nach Klarheit: Chamber debattiert Petition zum Bettelverbot
Wünscht sich ein Signal für die Bevölkerung: Petitionär Marc Faramelli (Mitte) bei der Debatte im Parlament Foto: Chambre des Députés

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Die Chamber diskutiert über eine Petition, die fordert, das Betteln jederzeit und überall erlaubt zu lassen. Eine sachliche Debatte, in der alle Beteiligten einmal mehr ihre unterschiedlichen Standpunkte verdeutlichen – und dabei gar nicht so weit auseinander liegen.

Am Ende macht Justizministerin Elisabeth Margue (CSV) eine klare Ansage: Die einfache Bettelei sei zu jeder Zeit und an jedem Ort erlaubt. Das werde sich auch in der von der Ministerin bereits angekündigten Reform des „Code pénal“ widerspiegeln. Soll heißen: Die einfache Bettelei wird als Straftatbestand ein für alle Mal aus dem Strafgesetz gestrichen. 

Es ist diese juristische Klarheit, die sich Petitionär Marc Faramelli in seinem Statement zu Beginn der öffentlichen Chamber-Sitzung gewünscht hatte. Im Januar hatte Faramelli die Petition mit der Nr. 2991 „d’Heeschen zu all Zäit an iwwerall erlaabt loossen!“ eingereicht, binnen einer Woche hatte sie 5.502 Unterschriften gesammelt – und damit das Quorum von 4.500 erfüllt, das für eine öffentliche Debatte in der Chamber nötig ist. Am Mittwochnachmittag war es nun so weit. Petitionär Faramelli erschien in Begleitung von Serge Kollwelter und Anwalt Frank Wies im Parlament, um mit den Abgeordneten sowie Innenminister Léon Gloden (CSV) und Justizministerin Margue über das Bettelverbot zu diskutieren.

„In allen Kulturen wird gebettelt“, sagte Faramelli in seinen einführenden Worten. Der Mensch komme nackt zur Welt und bettle sofort nach Nahrung. Und auch am anderen Ende des Lebens, im Alter, seien Menschen auf die Solidarität und Hilfe anderer angewiesen. „Das Betteln ist imminent mit dem Menschsein verbunden“, so Faramelli. Weshalb er nach der Lektüre eines Tageblatt-Interviews mit dem Menschenrechtsanwalt Frank Wies spontan eine Petition aufgesetzt habe, um die einfache Bettelei zu verteidigen. Ihm gehe es insbesondere um die Abgrenzung von der organisierten und aggressiven Bettelei – und um die viel diskutierte Frage, ob einfache Bettelei nun strafbar ist oder nicht. „Ohne Gesetz kein Verbrechen“, erinnert Faramelli. Wenn die einfache Bettelei im „Code pénal“ noch als Straftat gelten würde, dann wäre das Betteln generell und zu jeder Zeit im ganzen Land verboten, so der Petitionär. „Ich appelliere an den gesunden Menschenverstand“, schloss Faramelli, „diese juristische Unklarheit aufzulösen.“ Die Polizeiverordnung der Stadt (die von allen Formen der Bettelei spricht) solle umgehend außer Kraft gesetzt werden. „Und wenn Sie das Betteln einschränken wollen“, richtete sich der Petitionär an die Abgeordneten, „dann schaffen Sie hier eine ordentliche gesetzliche Grundlage.“

Ein Signal an die Bevölkerung

Von Seiten der Abgeordneten gab es in dieser Sitzung wenig Fragen an den Petitionär, vielmehr nutzten die Politiker – wie unter anderem die DP-Abgeordnete und Bürgermeisterin von Luxemburg-Stadt Lydie Polfer – die Gelegenheit, um in mal kürzeren, mal längeren Statements ihre Haltung zum Bettelverbot zu verdeutlichen. Während Polfer die Beweggründe referierte, die zur Entscheidung des Gemeinderats geführt hatten, und einmal mehr versicherte, sie wolle nur gegen organisierte Bettelei vorgehen, verurteilte Meris Sehovic („déi gréng“) die „reine Symbolpolitik“ der Stadt. LSAP-Fraktionspräsidentin und ehemalige Innenministerin Taina Bofferding bedauerte hingegen, dass Léon Glodens Entscheidung, die neue Polizeiverordnung durchzuwinken, dem juristischen Prozess zwischen Gemeinde und Land keine Zeit gelassen habe.

Die beiden Linken-Politiker David Wagner und Marc Baum richteten sich an diesem Tag mit den konkretesten Fragen an Petitionär Faramelli und seinen Begleiter, den Anwalt Frank Wies: Was seien ihre Wünsche an die Chamber und damit die Gesetzgebung? Wies forderte an diesem Tag, ebenso wie Faramelli, vor allem juristische Klarheit. Eine klare Definition von organisierter Bettelei, die Grundlage einer spezifischen gesetzlichen Regelung sein könne. Und eine eindeutige Antwort auf die Unklarheit im Strafgesetz.

Zumindest letzter Punkt scheint durch die von Margue angekündigte Reform des „Code pénal“ abgedeckt. Und auch Innenminister Gloden versprach, in einem neuen Gesetzesentwurf für kommunale Verordnungen die viel zitierten Aufgabenbereiche der Bürgermeister aus dem Dekret von 1789 in ein „modernes Wording“ zu übertragen – und damit auch für Bürgerinnen und Bürger Klarheit zu schaffen. An die richtete sich auch Marc Faramelli in seinen Schlussworten. Er hoffe, die heutige Debatte sei auch ein Signal an die Menschen in Luxemburg: Betteln ist nicht illegal.

Nomi
12. Mai 2024 - 9.07

"Net iwerall !" zB. net an Haus oder Residence-Entré'en well dei' dann maechteg henneren bei enger Ewakuatio'un am Fall vun Fei'er oder soss een Akzident !!

Nando
11. Mai 2024 - 14.40

Wäre schön gewesen, vor den Verboten eine sachliche Abwägung der Fakten und Gesetzeslage vorzunehmen......aber eben, dem Herrn Innenminister und der Frau Bürgermeisterin eilte es eben und der erste Schaden dieser "grossartigen" Regierung war angerichtet.....doch die Hoffnung besteht ja nun, eine faire Gesetzgebung zu finden🙏