Die Administration des contributions directes verlängert die Frist für die Einreichung der Steuererklärung bis zum 30. Juni. Das bestätigt ein Sprecher des Finanzministeriums gegenüber dem Tageblatt. Betroffen sind sowohl juristische als auch natürliche Personen – das heißt: alle erklärungspflichtigen Steuerzahler. Das Finanzamt will die Steuerzahler während der Covid-19-Epidemie unterstützen – und die „Kontinuität der luxemburgischen Wirtschaft gewährleisten“.
Zu diesen gehören unter anderem all jene, deren Steuer nach dem neuen, individuellen Satz berechnet wird, zum Beispiel verheiratete Grenzgänger. Laut Zahlen aus dem Jahr 2017 arbeiten rund 150.000 Verheiratete in Luxemburg und wohnen im Ausland. Wenn sie mehr als 90 Prozent ihres Einkommens in Luxemburg beziehen, müssen sie seit 2018 in Luxemburg eine Steuererklärung einreichen.
Juristische oder natürliche Personen – dazu gehören auch Freiberufler – die wegen Covid-19 Liquiditätsprobleme haben, können einen Antrag auf Streichung der Vorschüsse auf die Einkommenssteuer für die ersten beiden Quartale 2020 stellen. Sie können ebenfalls beantragen, dass ihnen kommunale Gewerbesteuer und die Vermögenssteuer gestundet werden. „
@ scho färdeg : Waat ass mat all deenen déi professionell Hellef brauchen? Ech brauch se net ... Mais vill aanerer schon.
firwat dann verschieben ? wat e quatsch, t'leit hu jo lo gutt zeit se ze schreiwen...
ich warte immer noch auf das Geld von 2018???
Jeder bekommt Primmen, Bonusse, nur das Pflegepersonal, das wird mit einem Applaus ein paar Kilometer weit weg abgespeist. Erlasst den Leute wenigstens die Steuern während der Krise wenn ihr schon reichen Leuten die Miete erlasst.
Klartext, wer bis dann überlebt hat, muss seine Steuererklärung dann eben machen, wer nicht mehr da ist, braucht auch Herr Gramegna keine Rechenschaft mehr zu geben....sic.....
Bekommen diejenigen von uns die ihre Steuerklärung schon vor 2 Monaten abgegeben haben unser Geld eher zurück?