Geheime Datenbanken: Interesse an SREL-Archiv hält sich in Grenzen

Geheime Datenbanken: Interesse an SREL-Archiv hält sich in Grenzen
Der frühere Fraktionssekretär der Grünen Abbes Jacoby war eine von neun Personen, die Einsicht in ihre „geheimen“ SREL-Akten forderten.

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Seit 2013 sorgen vermeintlich geheime Datenbanken immer wieder für Schlagzeilen in Luxemburg. Nach der ersten Aufregung aber scheint sich das Interesse um diese „versteckten“ Archive rasch wieder zu legen, wie nun aus einer Antwort des Staatsministers Xavier Bettel auf eine parlamentarische Frage von Laurent Mosar und Gilles Roth (beide CSV) hervorgeht.

Von Eric Hamus

So wollten die Abgeordneten vom Premier und Chef des „Service de renseignement“ (SREL) wissen, wie viele Personen in den letzten Jahren denn nun Einblick in das historische Archiv des Geheimdienstes erhalten wollten. Sechs Jahre ist es jetzt schon her, dass die Aufregung um die geheime Datenbank des Luxemburger Nachrichtendienstes schließlich zum Sturz der bis dato letzten Regierung mit CSV-Beteiligung führte.

Seit Juli 2016 ist der Einblick in dieses inzwischen ausrangierte Archiv möglich und per Gesetz reguliert. Bis heute aber wollten nur neun Personen herausfinden, ob der Luxemburger Geheimdienst auch sie bespitzelt habe. Alle neun Betroffenen erhielten denn auch Zugang zu der Datenbank. Ob sie fündig wurden, bleibt die Antwort des Premiers schuldig. Allerdings hatten das die Abgeordneten auch nicht gefragt.

Einschränkungen

Nun erlaubt das neue Datenschutzgesetz von 2018 der Luxemburger Bevölkerung, auch Einsicht in persönliche Akten zu beantragen, die Behörden über sie angelegt haben. Allerdings mit Einschränkungen: Ist die Nation in Gefahr, der Datenschutz, die öffentliche Sicherheit oder eine wichtige Ermittlung, kann der Zugang verwehrt werden. Auch können nicht alle Daten veröffentlicht werden. Generell aber hat ein jeder Einwohner das Recht zu erfahren, ob eine Behörde persönliche Daten über ihn oder sie angelegt hat oder nicht.

Seit Einführung des Gesetzes am 1. August 2018 haben 64 Personen versucht, von ihrem Recht Gebrauch zu machen. In 14 Fällen allerdings konnten die Behörden nicht so recht feststellen, wer hinter der Anfrage steckte. „Ihre Identität konnte nicht mit absoluter Sicherheit geklärt werden“, schreibt Premierminister Bettel. Deshalb wurden diese Anfragen klassiert.

Die restlichen 50 wurden allesamt innerhalb von drei Monaten verarbeitet. 49 Anträgen wurde stattgegeben, einer musste abgelehnt werden. Der Grund: „Begründet wurde die Verweigerung mit der Empfindlichkeit der Daten im Rahmen der nationalen Sicherheit.“